Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

1.1. Nutzungsumfang

Die Fitness Level GmbH (nachfolgend „wir“) behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bedienungsanleitungen für Gerätschaften sind zu beachten.

1.2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Hausordnung

Die aushängende Hausordnung hat in ihrer jeweiligen Form Gültigkeit und das Mitglied unterliegt dieser. Das Personal ist befugt, soweit dies der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, den Weisungen Folge zu leisten.

3. Elektrische Zutrittskontrolle

Die Kontrolle der Benutzung der Einrichtungen erfolgt computergesteuert. Der Zutritt sowie die Nutzung von Zusatzleistungen können deshalb nur mittels eines gültigen Zutrittsmediums erfolgen. Das Zutrittsmedium ist ebenso wie die Mitgliedschaft nicht übertragbar und darf keinem Dritten überlassen werden. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, verpflichtet sich das Mitglied, einen Schadenersatz in Höhe von € 165 zu zahlen; dem Mitglied bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren oder des Fehlens eines Schadens zu erbringen, und wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ein Verlust des Zutrittsmediums ist unverzüglich zu melden; die Gebühr für das Zutrittsmedium in Höhe von € 9,90 wird in diesem Fall fällig. Im Falle eines Guthabens auf dem Zutrittsmedium besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf Auszahlung des Guthabens in bar oder Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen. Das Guthaben verfällt mit dem Vertragsende der Mitgliedschaft.

4. Kündigung

Kündigungen sind durch das Mitglied gegenüber der Fitness Level GmbH ausschließlich auf dem Postweg (Fitness Level, Obernburger Str. 81–83, 63811 Stockstadt) oder per E-Mail (verwaltung@fitness-level.com) zu erklären. Kündigungen, die aufgrund mangelhafter Angaben keiner Mitgliedschaft zugeordnet werden können, gelten als nicht zugestellt.

5. Zahlung, Vertragslaufzeit

5.1. Zahlung

Die Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages sowie die Startpaket- und Servicepauschale entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag wie folgt zur Zahlung fällig: Fälligkeit der monatlichen Zahlungsweise im Lastschriftverfahren – Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Monat zur Zahlung fällig. Die Fitness Level GmbH ist berechtigt, Mitgliedsbeiträge bis zu 6 Wochen im Voraus per Lastschriftverfahren einzuziehen. Das Startpaket sowie die erste vierteljährige Servicepauschale sind zugleich mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Danach ist die vierteljährliche Servicepauschale jeweils zum 1. eines Monats nach weiteren 13 Wochen der Mitgliedschaft fällig. Kommt das Mitglied mit vier Beiträgen schuldhaft in Verzug, so ist der gesamte Mitgliedsbeitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig; das Mitglied als auch ein abweichender Kontoinhaber sind verpflichtet, für eine rechtzeitige Kontendeckung für den Lastschrifteinzug zu sorgen. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten vom Mitglied zu tragen. - Bei der monatlichen Zahlungsweise werden alle Gebühren ausschließlich auf dem Weg des SEPA-Lastschriftverfahrens vom Konto des Antragstellers abgebucht. Kommt es zu mehr als einer Rücklastschrift, sind wir nicht mehr zum Einzug verpflichtet und das Mitglied hat die Zahlungen durch Überweisungen vorzunehmen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Eingang bei uns ankommt. Für den Fall des Widerrufs zum SEPA-Lastschrifteinzug und für den Fall, dass wir keinen SEPA-Lastschrifteneinzug wegen mehrmaliger Rücklastschrift mehr vornehmen, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 3,00 € je Zahlungsperiode.

5.2. Vertragslaufzeit Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag benannten Datum für den Mitgliedschaftsbeginn. Mitgliedschaftsdauer beträgt je nach Vereinbarung 4, 52 oder 104 Wochen ab dem im Vertrag benannten Vertragsbeginn. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um 4 Wochen, wenn nicht eine der Vertragsparteien schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 4 Wochen kündigt.

6. Sitzverlegung

Bei einer Verlegung der Trainingsräume innerhalb der Gemeinde, in der sich derzeit die Trainingsräume befinden, steht dem Mitglied ein Recht zur fristlosen Kündigung nur dann zu, wenn die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten an dem neuen Trainingsort in der Gemeinde für das Mitglied unzumutbar und/oder unmöglich wäre.

7. Kurse

Soweit von uns Kurse angeboten werden, besteht kein Rechtsanspruch auf die Ermöglichung einer Teilnahme. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, Kurse ständig anzubieten oder beizubehalten. Bei den Kursen handelt es sich um eine Serviceleistung, die jederzeit von uns geändert oder gestrichen werden kann.

8. Beitragsanpassungen

Im Verlängerungszeitraum der Mitgliedschaft ist die Fitness Level GmbH berechtigt, frühestens nach Ablauf von 52 Wochen durch einseitige Erklärung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ersten eines Monats jeweils jährlich einmal den Mitgliedsbeitrag um 10 % zu erhöhen. Beträgt das jeweilige, einzelne Erhöhungsverlangen mehr als 10 %, kann das Mitglied die Mitgliedschaft vom Erhalt des Erhöhungsverlangens an bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei Änderung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist die Fitness Level GmbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.

9. Haftung

Die Haftung der Fitness Level GmbH sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Von Seiten des Fitness Levels werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Fitness Level zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Fitness Level in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

10. Datenschutz

In der EDV-Anlage der Fitness Level GmbH werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert (einschließlich des Mitgliedsfotos), die für die Abwicklung und Erfüllung der Leistungsverpflichtungen der Mitgliedschaftsvereinbarung zwingend erforderlich sind und werden auch nur dafür verwandt. Eine darüber hinaus gehende Speicherung von Daten erfolgt nicht. Jede Änderungen der Adress- oder Bankdaten hat das Mitglied unaufgefordert mitzuteilen. Das Studio behält sich vor, durch Hinweisschilder erkenntlich gemachte Teilflächen mit Videokameras zu überwachen und einzelfallbezogen Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden eingehalten.

11. Kontaktaufnahme

Die Fitness Level GmbH sendet auf dem Postweg, per E-Mail oder SMS Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Fitness Level Studios. Hierzu gehören auch Werbeaktionen. Das Einverständnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS gilt nur dann, wenn das Mitglied seine E-Mail Adresse oder Mobilnummer mitgeteilt hat. Das Einverständnis kann jederzeit von dem jeweiligen Mitglied ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.